Konkrete Informationen der Anlieger über Sperrungen oder andere Einschränkungen erfolgen durch die beauftragten Bauunternehmen, Aussagen zu den geplanten Maßnahmen durch den MAWV bzw. durch das beauftragte Ingenieurbüro.
Konkrete Informationen der Anlieger über Sperrungen oder andere Einschränkungen erfolgen durch die beauftragten Bauunternehmen, Aussagen zu den geplanten Maßnahmen durch den MAWV bzw. durch das beauftragte Ingenieurbüro.