StartseiteAktuell / Alle Meldungen / Die Gemeindeverwaltung informiert:... 

Die Gemeindeverwaltung informiert: Laubabholtermine

Im Rahmen der gebührenpflichtigen Straßenreinigung werden, wie bereits in den vergangenen Jahren, auch in diesem Jahr 4 Laubsammlungen im Gemeindegebiet durchgeführt. Die Abholungen beziehen sich ausschließlich auf das Laub der Straßenbäume in Gehwegbereichen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Die Entsorgung des Laubes erfolgt nur in den befestigten Straßen mit Baumbestand, dessen Anlieger Straßenreinigungsgebühren bezahlen.
  • Ausschließlich das Laub der öffentlichen Flächen muss entsprechend, zum Abholungszeitraum, angehäuft werden. Zum Abholtermin nicht ordentlich bereitliegendes Laub kann nicht entsorgt werden.
  • Für die Entsorgung von Laub innerhalb der Grundstücksgrenzen sind die Anlieger verantwortlich, auch wenn angenommen wird, dass dieses von Straßenbäumen stammt!
  • Laub, welches offensichtlich nicht von den Gehwegen, sondern aus den Grundstücken stammt, wird nach Rücksprache und in Übereinstimmung mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Zeuthen, nicht entsorgt.
  • Es untersagt ist, Laub oder Ähnliches von den Gehwegen auf die Fahrbahnbereiche zu verbringen. Dies kann u. a. dazu führen, dass Äste die Bürsten der Reinigungsfahrzeuge blockieren und somit der reibungslose Ablauf der Straßenreinigung behindert wird.
  • Anlieger unbefestigter Straßen sind für die Reinigung und Entsorgung von Laub und Ähnlichem eigenverantwortlich.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gern unter der Telefonnummer (033762) 2254-533 oder (033762) 753-561 zur Verfügung.