Das Kabinett wird am Freitag eine Neufassung der Eindämmungsverordnung beschließen. Dabei gelten immer die zu beachtenden Kontakt- und Hygieneregeln:
Das Kabinett wird am Freitag eine Neufassung der Eindämmungsverordnung beschließen. Dabei gelten immer die zu beachtenden Kontakt- und Hygieneregeln:
Für Verkaufsstellen des Einzelhandels wird mit der für Freitag vorgesehenen Verordnung klargestellt, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht für Beschäftigte gilt, die keinen Kundenkontakt haben oder wenn bei Kundenkontakt durch andere Vorrichtungen ein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann.
In die neue Verordnung werden weitere Erleichterungen aufgenommen, zu denen jedoch noch keine festen Termine genannt werden können: