Die landesweit geltende SARS-CoV-2-Umgangsverordnung wurde mit klaren Regeln bei deutlich steigenden Infektionszahlen ergänzt.
Die landesweit geltende SARS-CoV-2-Umgangsverordnung wurde mit klaren Regeln bei deutlich steigenden Infektionszahlen ergänzt.
Das betrifft insbesondere die Zahl von Teilnehmenden bei Veranstaltungen und privaten Feiern, den Alkoholausschank in Gaststätten sowie eine erweiterte Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, wenn der Inzidenzwert von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wird. Die neuen Regeln gelten bis zum 30. November 2020.