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23.08.2022

Freibad „Miersdorfer See“ muss auf Anordnung des Landkreises Dahme-Spreewald die gesamte Badesaison 2022 geschlossen bleiben

Gemeinde geht gegen das Badeverbot gerichtlich vor

Auch den Rest der Badesaison 2022 müssen Freibadgänger auf einen Besuch im Freibad „Miersdorfer See“ in Zeuthen und aufs Abtauchen ins kühle Nass des Sees verzichten. Der Landkreis Dahme-Spreewald hält trotz verschiedener präventiver Maßnahmen, die von der Gemeinde Zeuthen rein vorsorglich für eine gute Wasserqualität umgesetzt wurden, an dem im Mai 2022 angeordneten Badeverbot fest.

Der Zeuthener Bürgermeister Sven Herzberger kritisiert die neuerliche Entscheidung des Landkreises als rechtswidrig und haltlos.

„Für mich ist die Entscheidung des Landkreises in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht, insbesondere auch unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unverständlich. Darüber hinaus hat es mich mit einiger Ratlosigkeit zurückgelassen, dass immer von der „kommunalen Familie“ gesprochen wird, ich aber bisher nicht das Gefühl hatte, dass wir durch das Gesundheitsamt des Landkreises lösungsorientiert unterstützt wurden. Als Beleg  hierfür sei nur erwähnt, dass wir unsere Messergebnisse und Erkenntnisse zum Freibad seit  Mai 2022 mit dem Landkreis stets geteilt haben, dem Landkreis andererseits seit dem 4. Juli 2022 eine Stellungnahme des Gesundheitsministeriums vorliegt und diese uns weder zur  Kenntnis gegeben noch mit uns besprochen wurde. Konstruktive und lösungsorientierte   Zusammenarbeit in der kommunalen Familie sieht anders aus. Schade.“

Der Landkreis Dahme-Spreewald hatte im Mai 2022 völlig unerwartet ein Badeverbot für das Freibad Miersdorfer See erlassen und dies damit begründet, dass das Ministerium für  Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz das Gewässer als „mangelhaft“ i. S. d. § 5 Abs. 1 und Anlage 2 BbgBadV eingestuft habe. Grundlage der Einstufung seien die aus  den Jahren 2018 bis 2021 vorliegenden Messergebnisse für intestinale Enterokokken gewesen. Es seien 19 Messergebnisse herangezogen und für die Bewertung das 90-Perzentil  für intestinale Enterokokken nach den Vorgaben der BbgBadV herangezogen worden. Die Berechnung des 90-Perzentils habe 339KBE/100ml ergeben, womit der nach der BbgBadV vorgegebene Wert von 330KBE/100ml für eine ausreichende Wasserqualität überschritten sei. Insbesondere habe es während der Badesaison 2021 einige Auffälligkeiten“ gegeben.

Dem widerspricht Bürgermeister Herzberger deutlich:
„Die Badegewässerqualität wurde im Zeitraum seit 2018 stets mit „ausgezeichnet“ durch das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg bewertet. In der vergangenen Badesaison 2021 gab es lediglich einmal einen Messwert für intestinale Enterokkoken der über dem gesetzlichen Grenzwert lag. Und genau diese Probe wurde zu spät in das Prüflabor eingeliefert. Nach den gesetzlichen Vorschriften dürfen Wasserproben bei der Laboranalyse höchstens 24 Stunden alt sein. Die betreffende Probe war jedoch bereits bei Einlieferung in das Labor älter als 24 Stunden.“ Die nur eine Woche später genommene Probe wies eine „gute“ Wasserqualität auf. Alle weiteren bis zum heutigen Tage genommenen Proben wiesen bei intestinalen Enterokkoken eine „ausgezeichnete“ bzw. „gute“ Wasserqualität aus.

Tatsächlich hat es, bis auf das Messergebnis 738KBE/100ml vom 2. August 2021 seit 2018 keine Grenzwertüberschreitung (Grenzwert 700KBE/100ml) bei den Beprobungen auf  intestinale Enterokokken gegeben.

Bürgermeister Herzberger meint:
„Hier haben das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg und das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald bei der Erhebung der Messwerte und der Anwendung der Brandenburgischen Badegewässerverordnung Fehler gemacht, die weder eingestandenen noch korrigiert wurden.“

Deshalb hat die Gemeinde Zeuthen inzwischen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Cottbus gestellt. Über den bereits im Juni 2022 eingelegten Widerspruch und den eingereichten Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Gemeinde gegen das Badeverbot hat der Landkreis Dahme-Spreewald noch nicht entschieden.

Rechtsanwalt Dr. Konstantin Bajohr, der die Gemeinde Zeuthen vor dem Verwaltungsgericht Cottbus vertritt, hält die Entscheidungen des Landkreises für nicht vertretbar. „Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des ausgesprochenen Badeverbotes. Der Bescheid des Landkreises ist rechtswidrig und verletzt die Gemeinde Zeuthen in ihren Rechten.“

Selbst, wenn die einmalige Einzelwertüberschreitung im August 2021 zu berücksichtigen wäre, ist das ausgesprochene Badeverbot rechtswidrig.
„Es gibt nämlich auch, wenn eine zu berücksichtigende Grenzwertüberschreitung vorgelegen hätte, eine Vielzahl an milderen Mitteln als ein Badeverbot für die gesamte Badesaison auszusprechen. Ein solches wäre beispielsweise die Intensivierung der Wasserproben und Entnahme in kurzen, sogar wöchentlichen Intervallen. So könnte die Entwicklung einer möglichen Belastung des Wassers kurzfristig verfolgt und schnell auf einen Eintritt reagiert werden, ohne die Badestelle komplett und dauerhaft zu sperren, obwohl die Wasserqualität dort keine Beeinträchtigung zeigt. Diese milderen Mittel hat der Landkreis bei Erlass seines Bescheids nicht in Betracht gezogen. Seine Anordnung eines Badeverbots für die gesamte Badesaison ist daher unverhältnismäßig und macht den Bescheid rechtswidrig.“ so Rechtsanwalt Dr. Bajohr weiter.

Der Gemeinde Zeuthen bleibt nun trotz des anhaltend warmen Wetters nichts anderes übrig, als gegen die Entscheidungen des Landkreises Dahme-Spreewald und die Einstufung des Badegewässers als „mangelhaft“ durch das Gesundheitsministerium als oberste  Landesbehörde, gerichtlich vorzugehen. Dies ist auch mit Blick auf die kommenden Badesaisonen notwendig. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Freibad Miersdorfer See auch in den kommenden Jahren geschlossen bleiben muss.