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Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde und ist damit für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die kommunale Vertretung wird von den Zeuthener Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl aller fünf Jahre gewählt und besteht aus den Gemeindevertretern und dem Bürgermeister.

Hinweis zur Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen

Niederschriften bzw. Protokolle werden erst nach der Kontrolle und Freigabe der nächstfolgenden Sitzung veröffentlicht.