StartseiteAktuell / Alle Meldungen / Gemeindevertretung beschließt Corona-Hilfsfond... 

Ansprechpartner Grundsatzfragen, Wirtschaftsförderung, Recht

Frau Susanne Braun

Sachbearbeiterin
Zimmer 23
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
E-Mail

Gemeindevertretung beschließt Corona-Hilfsfond für Zeuthener Gewerbetreibende

Die Förderung konzentriert sich auf besonders geschädigte Zeuthener Kleinstunternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb auf Grund der Pandemie einstellen mussten bzw. nur mit erheblichen Einschränkungen weiterbetreiben können.

Die aktuell geltenden Regelungen der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg schränken das öffentliche Leben in Zeuthen ein und stellen insbesondere alle Gewerbetreibenden vor große Herausforderungen.

Die Gemeinde Zeuthen beabsichtigt mit dem beschlossenen Hilfsfonds BV 029/2020 einen Beitrag zu leisten, dass Zeuthener Unternehmen, die der Versorgung der Bevölkerung dienen, eine gemeindliche Unterstützung erhalten.

In der Gemeindevertretersitzung am 19. Mai 2020 wurde die Förderrichtlinie zur Unterstützung von Gewerbetreibenden der Gemeinde Zeuthen, die durch die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV) vom 22. März 2020 finanzielle Nachteile erlitten haben auf den Weg gebracht.

Die Förderung konzentriert sich auf besonders geschädigte Zeuthener Kleinstunternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten bzw. nur mit erheblichen Einschränkungen weiterbetreiben können.

Antragsberechtigt aus diesem Personenkreis sind gewerbliche Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Vollzeitbeschäftigten und Soloselbständige mit Verkaufsstätten bzw. Ladengeschäften in Zeuthen, die am 22.03.2020 mit ihrer Betriebsstätte in der Gemeinde Zeuthen angemeldet waren und weiterhin angemeldet sind.

Der Antragsberechtigte muss versichern, dass er durch die Corona Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen.

Unterstützung regionaler Gastronomie

Weiterhin möchten wir nochmals auf den bereits gefassten Beschluss zur Unterstützung der regionalen Gastronomie aufmerksam machen:

Zeuthener Gastronomen haben die Möglichkeit Anträge für die Sondernutzung öffentlicher Straßen zu stellen. Für die Zeit der Corona-Krise erhebt die Gemeinde Zeuthen keine straßenrechtlichen Sondernutzungsgebühren, soweit die Nutzung der Versorgung der Bevölkerung und damit der Allgemeinheit dient.