In ihrer Sitzung am 15. Oktober 2024 hat die Gemeindevertretung Zeuthen einstimmig der Beschlussvorlage 166/2024 zugestimmt. Die vorgelegte Änderung der Hebesatzsatzung stellt eine Anpassung der Grundsteuerregelung sicher, um den Anforderungen der bundesweiten Grundsteuerreform gerecht zu werden. Ziel der Anpassung ist es, die Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten, ohne dabei Mindereinnahmen für den Gemeindehaushalt 2025 zu riskieren.
Hintergrund: Grundsteuerreform
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf jahrzehntealten Grundstückswerten, die in den westdeutschen Bundesländern aus dem Jahr 1964 und in den ostdeutschen Bundesländern aus dem Jahr 1935 stammen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte dieses System 2018 für verfassungswidrig, da es ungleiche Bewertungen von Grundstücken ermöglichte und tatsächliche Wertentwicklungen ignorierte.
Mit dem Grundsteuerreformgesetz von 2019 hat der Bundesgesetzgeber eine Neuregelung geschaffen, die ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden ist. In Brandenburg, das keine abweichenden Regelungen auf Landesebene eingeführt hat, werden die bundesgesetzlichen Vorgaben direkt umgesetzt.
Kernaussagen der neuen Hebesatzsatzung
Die Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B wurde notwendig, um die Grundsteuerreform in Zeuthen aufkommensneutral zu gestalten. Rund 90 % der neuen Grundsteuermessbeträge für das Jahr 2025 liegen der Gemeinde bereits vor. Auf Grundlage dieser Daten führt ein neuer Hebesatz in Höhe von 217 v.H. zu einem Grundsteueraufkommen von rund 1,29 Millionen Euro – einer Summe, die den Einnahmen des Jahres 2024 entspricht. Bisher lag der Hebesatz bei 410 v.H..
„Mit diesem Beschluss schaffen wir eine verlässliche und stabile Grundlage für die zukünftige Berechnung der Grundsteuer in unserer Gemeinde“, erklärte der Bürgermeister von Zeuthen. „Es war uns wichtig für die Eigentümerinnen und Eigentümer eine verlässliche Grundlage ab dem 1. Januar 2025 zu schaffen, gleichzeitig jedoch die finanzielle Stabilität unserer Gemeinde zu sichern.“
Die Hebesatzsatzung wurde auf Basis der rechtlichen Vorgaben aktualisiert und an die neuen Bewertungsdaten angepasst. Die Gemeinde Zeuthen strebt damit eine bürgernahe, transparente und faire Umsetzung der Grundsteuerreform an.
Die neuen Regelungen treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Zeuthen, die bereits die Neubewertung ihrer Grundstücke durch das Finanzamt erhalten haben, werden in den kommenden Monaten durch die Verwaltung neue Grundsteuerbescheide erhalten.