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Information der Finanzverwaltung zum SEPA-Zahlungsverfahren (Single European Payment Area)

Zum 01. Februar 2014 ändern sich im Zusammenhang mit der Einführung eines einheitlichen europäischen Zahlungsraumes die Bedingungen für den Zahlungsverkehr.

Die Änderung geschieht auf der Grundlage der EU-Verordnung Nr. 260/2012. Diese Verordnung regelt unter anderem die Abschaltung der nationalen Zahlungsverfahren (Lastschrift, Überweisung) in EURO zu Gunsten der neuen SEPA-Zahlungsverfahren zu diesem Stichtag 01. Februar 2014.
Ab diesem Zeitpunkt arbeiten Sie nicht mehr, wie gewohnt, mit Ihrer Kontonummer und der Bankleitzahl, sondern mit IBAN und BIC. Diese Informationen finden Sie schon heute auf Ihren Kontoauszügen.

Mit dem neuen Zahlungsverfahren wird die bisherige Einzugsermächtigung durch ein Lastschriftmandat ersetzt.
  • Für jedes Kassenzeichen wird ein eigenes Mandat benötigt.
  • Das Mandat muss der Finanzverwaltung im ORIGINAL vorliegen. Mandate per Fax, E-Mail oder in Kopie dürfen nicht akzeptiert werden.
Sollten Sie bisher am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden wir Ihnen die neuen Formulare in den kommenden Wochen zusenden.

Bitte schicken Sie uns diese Formulare ausgefüllt, unterschrieben und im Original zurück. Den Stichtag für die Rücksendung teilen wir in unserem Anschreiben mit.

Amt für Finanzverwaltung