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Information zu den Laubabholterminen

Im Rahmen der gebührenpflichtigen Straßenreinigung werden, wie bereits in den vergangenen Jahren, auch in diesem Jahr vier Laubsammlungen im Gemeindegebiet durchgeführt (41 KW, 43 KW, 45 KW und 47 KW). Die Abholungen beziehen sich ausschließlich auf das Laub der Straßenbäume im Gehwegbereiche.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Entsorgung des Laubes erfolgt nur in den befestigten Straßen mit Baumbestand, dessen Anlieger Straßenreinigungsgebühren bezahlen.
  • Ausschließlich das Laub der öffentlichen Flächen muss entsprechend, zum Abholungszeitraum, angehäuft werden. Es ist untersagt, Äste oder ähnliche Gegenstände in die Laubhaufen zu legen. Zum Abholtermin nicht ordentlich bereitliegendes Laub kann nicht entsorgt werden.
  • Für die Entsorgung von Laub innerhalb der Grundstücksgrenzen sind die Anlieger verantwortlich, auch wenn angenommen wird, dass dieses von Straßenbäumen stammt!
  • Laub, welches offensichtlich nicht von den Gehwegen, sondern aus den Grundstücken stammt, wird nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt nicht entsorgt.
  • Es ist untersagt, Laub oder Ähnliches von den Gehwegen auf die Fahrbahnbereiche zu verbringen. Dies kann u. a. dazu führen, dass Äste die Bürsten der Reinigungsfahrzeuge blockieren und somit der reibungslose Ablauf der Straßenreinigung behindert wird.
  • Anlieger unbefestigter Straßen sind für die Reinigung und Entsorgung von Laub und Ähnlichem selbst verantwortlich.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gern unter der Telefonnummer 033762 753-533 oder 033762 753-561 zur Verfügung.