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Information zu den aktuellen Bodenrichtwerten in der Gemeinde Zeuthen

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Dahme-Spreewald hat am 28. Januar 2015 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2014 beschlossen.

Gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg vom 12. Mai 2010 (GVBl.II 21. Jahrgang, Nr. 27), sind die Bodenrichtwerte in den Gemeinden für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die neuen Bodenrichtwerte werden in der Zeit vom 31.03.2015 – 30.04.2015 während der Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Zeuthen, Schillerstraße 1, Raum 32, 15738 Zeuthen öffentlich ausgelegt.

Weiterhin stehen die Dokumente zum Download zur Verfügung.

Schriftliche oder mündliche Bodenrichtwertauskünfte sind – auch außerhalb der Auslegungsfrist – in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Dahme-Spreewald, Geschäftsstelle, Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald)) erhältlich.

Gez.
Schiefelbein
Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses