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Information zur Laubabholung 2021

Die Aufnahme und Entsorgung des Herbstlaubes von Fahrbahnen und Straßenbegleitgrün erfolgt in den Straßen der Reinigungsklasse 1 in den Kalenderwochen 42 – 44 – 46 – 48.

Das beauftragte Unternehmen ist bestrebt die Abholung analog der Termine für die Straßenreinigung durchzuführen.

Da der Arbeitsaufwand gerade in den Herbstmonaten besonders groß ist, kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis, dass auf die Einhaltung der termingerechten Laubabholung keine Gewährleistung erfolgt.

Für eine problemlose Laubaufnahme sollte das Laub der Straßenbäume regelmäßig zu möglichst großen Haufen zusammen geharkt und auf dem an die Fahrbahn grenzenden seitlichen Bereich des Gehweges abgelegt werden. Laub, welches für die Laubsaugerfahrzeuge nicht erreichbar ist, kann nicht entfernt werden.

Bitte mischen Sie keine Äste oder andere Dinge unter die Laubhaufen. Diese können die Fahrzeuge beschädigen und würden zum Ausfall der Technik führen.

Laubhaufen denen augenscheinlich Gartenreste, wie Grünschnitt oder andere ordnungswidrige Bestandteile beigefügt wurden, werden vom Unternehmen nicht entsorgt.

Das Kehren des Laubes auf die Straße ist verboten! Es führt zu zeitlichen Verzögerungen im weiteren Reinigungsablauf. Aus diesen Gründen bitten wir Sie den reibungslosen Ablauf der Straßenreinigung sowie die Entsorgung des Laubes in unserer Gemeinde nicht zu gefährden.

Ordnungswidrigkeiten werden gemäß § 9 Satzung zur Straßenreinigung und Winterdienst in der Gemeinde Zeuthen sowie der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Zeuthen geahndet.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch 033762 753-529 oder per E-Mail an [E-Mail anzeigen] schriftlich an die Gemeinde Zeuthen.