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04.10.2022

Information zur Laubabholung 2022

Die Aufnahme und Entsorgung des Herbstlaubes von Fahrbahnen, Gehwegen und Straßenbegleitgrün erfolgt in den Straßen der Reinigungsklasse 1 in den Kalenderwochen 40 bis 51.

Da der Arbeitsaufwand gerade in den Herbstmonaten besonders groß ist, kann es zu zeitlichen Verzögerungen  kommen. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis, dass auf die Einhaltung der termingerechten Laubabholung keine Gewährleistung erfolgt.

Für eine  problemlose  Laubaufnahme  sollte das Laub der Straßenbäume regelmäßig zu möglichst  großen Haufen  zusammen geharkt und auf dem an die Fahrbahn  grenzenden  seitlichen Bereich des Gehweges abgelegt  werden.

Bitte mischen Sie keine Äste oder andere Dinge unter die Laubhaufen. Diese können die Fahrzeuge beschädigen und würden zum Ausfall der Technik führen.

Laubhaufen denen augenscheinlich Gartenreste, wie Grünschnitt oder andere ordnungswidrige Bestandteile beigefügt wurden, werden vom Unternehmen nicht entsorgt.

Das Verbringen von Laub aus den privaten Grundstücken sowie das Kehren des Laubes auf die Straße sind verboten! Letzteres führt zu zeitlichen Verzögerungen im Reinigungsablauf und gefährdet den reibungslosen Ablauf der Straßenreinigung und die Entsorgung des Laubes in unserer Gemeinde.

Ordnungswidrigkeiten werden gemäß § 9 Satzung zur Straßenreinigung und Winterdienst in der Gemeinde Zeuthen sowie der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Zeuthen geahndet.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch 033762 753-532 oder per E-Mail an [E-Mail anzeigen]schriftlich an die Gemeinde Zeuthen.