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25.10.2023

Information zur Stichwahl des Landrates am 12.11.2023

Am Sonntag, 12. November 2023, findet im Landkreis Dahme-Spreewald die Stichwahl
um das Amt des Landrates statt. Hier finden Sie alle Informationen zur Stichwahl.

Wer steht zur Wahl?
Zur Wahl stehen Herr Steffen Kotré (AfD) und Herr Sven Herzberger (Einzelwahlvorschlag).

Wer darf wählen?
Alle Zeuthenerinnen und Zeuthener, die am Tag der Wahl mindestens 16 Jahre alt sind. In Zeuthen sind in etwa 9.650 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, die am 12. November an der Urne oder per Briefwahl wählen dürfen.

Ich bin zwischen dem 08. Oktober und 12. November 16 Jahre alt geworden. Darf ich jetzt zur Stichwahl wählen?
Ja, wenn das 16. Lebensjahr zum 12. November vollendet wurde, darf gewählt werden. Alle Personen, die das betrifft werden automatisch im Wählerverzeichnis aufgenommen.

Ich habe meine Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr, kann ich dennoch wählen?
Ja. Wenn Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wahllokals gelistet sind, zeigen Sie beim Wahlvorstand einfach Ihr Ausweisdokument vor und dürfen dann wählen.

Kann ich wieder per Briefwahl wählen?
Ja. Alle Bürgerinnen und Bürger, die im ersten Wahlgang per Briefwahl gewählt haben, erhalten Ihre Briefwahlunterlagen automatisch zugesandt.

Kann ich zur Stichwahl erstmalig per Briefwahl wählen?
Wenn Sie im ersten Wahlgang an der Urne wählen waren und zur Stichwahl nun per Briefwahl wählen möchten, beantragen Sie entweder Ihre Briefwahlunterlagen mit der Wahlbenachrichtigungskarte oder Online. Hier klicken.

Mit freundlichen Grüßen

Wahlbehörde Zeuthen

Foto von Glenn Carstens-Peters