Wer steht zur Wahl?
Zur Wahl stehen Herr Steffen Kotré (AfD) und Herr Sven Herzberger (Einzelwahlvorschlag).
Wer darf wählen?
Alle Zeuthenerinnen und Zeuthener, die am Tag der Wahl mindestens 16 Jahre alt sind. In Zeuthen sind in etwa 9.650 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, die am 12. November an der Urne oder per Briefwahl wählen dürfen.
Ich bin zwischen dem 08. Oktober und 12. November 16 Jahre alt geworden. Darf ich jetzt zur Stichwahl wählen?
Ja, wenn das 16. Lebensjahr zum 12. November vollendet wurde, darf gewählt werden. Alle Personen, die das betrifft werden automatisch im Wählerverzeichnis aufgenommen.
Ich habe meine Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr, kann ich dennoch wählen?
Ja. Wenn Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wahllokals gelistet sind, zeigen Sie beim Wahlvorstand einfach Ihr Ausweisdokument vor und dürfen dann wählen.
Kann ich wieder per Briefwahl wählen?
Ja. Alle Bürgerinnen und Bürger, die im ersten Wahlgang per Briefwahl gewählt haben, erhalten Ihre Briefwahlunterlagen automatisch zugesandt.
Kann ich zur Stichwahl erstmalig per Briefwahl wählen?
Wenn Sie im ersten Wahlgang an der Urne wählen waren und zur Stichwahl nun per Briefwahl wählen möchten, beantragen Sie entweder Ihre Briefwahlunterlagen mit der Wahlbenachrichtigungskarte oder Online. Hier klicken.
Mit freundlichen Grüßen
Wahlbehörde Zeuthen
Foto von Glenn Carstens-Peters