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20.04.2022

Informationen für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu Steuererklärungen im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer

  • Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden durch die Finanzämter im Mai bis Juni 2022 über die Abgabe der Steuererklärung zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer schriftlich informiert
  • Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen nach der gesetzlichen Neuregelung ihre Grundsteuererklärung im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch (online) an das Finanzamt abgeben.
  • Hierzu können Sie jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung über Mein ELSTER (http://www.elster.de) nutzen
  • Steuerklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) können durch die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erst ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 online abgegeben werden
  • Steuererklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) sind nicht gegenüber den Kommunen [z.B. Gemeinde Zeuthen] abzugeben
  • Für Fragen zur Grundsteuererklärung stehen Ihnen ab Mai die Grundsteuer-Hotline (0331) 200 600-20 (Mo - Do 9 bis 16 Uhr und Fr 9 bis 14 Uhr) und ein virtueller Assistent (http://steuerchatbot.de) zur Verfügung
  • Erste Informationen zur Grundsteuererklärung können Sie bereits im Internet unter http://www.grundsteuer.brandenburg.de erhalten
  • Von Mitte Mai bis vor den Sommerferien werden die Finanzämter in verschiedenen Kommunen des Landes Brandenburg Informationsveranstaltungen „Finanzamt-vor-Ort“ anbieten (Termine finden Sie zum gegebenen Zeitpunkt unter: http://www.grundsteuer.brandenburg.de
  • Servicestellen der Finanzämter werden zudem besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zur Online-Steuererklärung anbieten (Termine können Sie mit dem zuständigen Finanzamt ab Mai vereinbaren)