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23.05.2022

Informationen für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu Steuererklärungen im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer

  • Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden durch die Finanzämter im Mai bis Juni 2022 über die Abgabe der Steuererklärung zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) im Zusammenhang mit der  Reform der Grundsteuer schriftlich informiert.
  • Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen nach der gesetzlichen Neuregelung ihre Grundsteuererklärung im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch (online) an das Finanzamt abgeben. Hierzu können Sie jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung über Mein ELSTER (http://www.elster.de) nutzen
  • Steuerklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) können durch die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erst ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 online abgegeben werden
  • Steuererklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) sind nicht gegenüber den Kommunen [z.B. Gemeinde Zeuthen] abzugeben
  • Für Fragen zur Grundsteuererklärung stehen Ihnen ab Mai die Grundsteuer-Hotline (0331) 200 600-20 (Mo - Do 9 bis 16 Uhr und Fr 9 bis 14 Uhr) und ein virtueller Assistent (http://steuerchatbot.de) zur Verfügung
  • Informationen zur Grundsteuererklärung können Sie bereits im Internet unter http://www.grundsteuer.brandenburg.de erhalten