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Informationen zur Laubabholung

Im Rahmen der gebührenpflichtigen Straßenreinigung werden, wie bereits in den vergangenen Jahren, auch in diesem Jahr vier Laubsammlungen im Gemeindegebiet durchgeführt. Die Abholungen beziehen sich ausschließlich auf das Laub der Straßenbäume in Gehwegs Bereichen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Die Entsorgung des Laubes erfolgt nur in den befestigten Straßen mit Baumbestand, deren Anlieger Straßenreinigungsgebühren bezahlen.
  • Ausschließlich das Laub der öffentlichen Flächen muss zum Abholungszeitraum angehäuft werden. Zum Abholtermin nicht ordentlich bereitliegendes Laub kann nicht entsorgt werden.
  • Für die Entsorgung von Laub innerhalb der Grundstücksgrenzen sind die Anlieger verantwortlich, auch wenn angenommen wird, dass dieses von Straßenbäumen stammt!
  • Laub, welches offensichtlich nicht von den Gehwegen, sondern von den Grundstücken stammt, wird nicht entsorgt.
  • Es ist untersagt, Laub oder Ähnliches von den Gehwegen auf die Fahrbahnbereiche zu verbringen. Dies kann u. a. dazu führen, dass Äste die Bürsten der Reinigungsfahrzeuge blockieren und somit der reibungslose Ablauf der Straßenreinigung behindert wird.
  • Anlieger unbefestigter Straßen sind für die Reinigung und Entsorgung von Laub und Ähnlichem eigenverantwortlich.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gern unter der Telefonnummer 033762 753-561 oder 033762 2254-533 (ab 22. September 753-536) zur Verfügung.