Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Die Entsorgung des Laubes erfolgt nur in den befestigten Straßen mit Baumbestand, deren Anlieger Straßenreinigungsgebühren bezahlen.
- Ausschließlich das Laub der öffentlichen Flächen muss zum Abholungszeitraum angehäuft werden. Zum Abholtermin nicht ordentlich bereitliegendes Laub kann nicht entsorgt werden.
- Für die Entsorgung von Laub innerhalb der Grundstücksgrenzen sind die Anlieger verantwortlich, auch wenn angenommen wird, dass dieses von Straßenbäumen stammt!
- Laub, welches offensichtlich nicht von den Gehwegen, sondern von den Grundstücken stammt, wird nicht entsorgt.
- Es ist untersagt, Laub oder Ähnliches von den Gehwegen auf die Fahrbahnbereiche zu verbringen. Dies kann u. a. dazu führen, dass Äste die Bürsten der Reinigungsfahrzeuge blockieren und somit der reibungslose Ablauf der Straßenreinigung behindert wird.
- Anlieger unbefestigter Straßen sind für die Reinigung und Entsorgung von Laub und Ähnlichem eigenverantwortlich.