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Keine regulären Flüge zwischen 0 und fünf Uhr am BBI Kontingent begrenzt maximale Zahl von Flugbewegungen

Die Planfeststellungsbehörde im Infrastrukturministerium des Landes Brandenburg hat entschieden: Von null bis fünf Uhr sind am zukünftigen Flughafen BBI in Schönefeld keine regulären Flüge erlaubt. In den halben Stunden unmittelbar vor und nach dieser „Kernzeit der Nacht“ sind nur verfrühte oder verspätete Flüge zulässig. Ein Kontingent begrenzt zudem die Zahl der maximal zulässigen Flüge zwischen 23 und 24 Uhr sowie zwischen fünf und sechs Uhr. Darüber hinaus darf generell zwischen 22 und 06 Uhr nur mit lärmarmen Flugzeugen geflogen werden.