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Kostenpflichtige Hilfeleistung der Freiwilligen Feuerwehr

Die Gemeinde Zeuthen unterhält eine Freiwillige Feuerwehr gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den bBrandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brandund Katastrophenschutzgesetz –BbgBKG).
Die Gemeinde Zeuthen unterhält eine Freiwillige Feuerwehr gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den bBrandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brandund Katastrophenschutzgesetz –BbgBKG). Die Feuerwehr erfüllt in erster Linie die Pflichtaufgaben bei der Bekämpfung von Schadenfeuern sowie die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen und ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.

Darüber hinaus kann die Feuerwehr Leistungen erbringen, die über die vorgenannten Aufgaben hinausgehen. Solche Leistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen besteht nicht.

Leistungen zur Erfüllung der vorgenannten Pflichtaufgaben (Absatz 2) sind kostenfrei.

Ersatz der durch Einsätze der Feuerwehr entstandenen Kosten ist entsprechend dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz zu verlangen.
  • vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat,
  • vom Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist sowie von dem Ersatzpflichtigen in sonstigen Fällen der Gefährdungshaftung,
  • vom Transportunternehmer, Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder der Schaden bei der Beförderung von brennbaren Flüssigkeiten, besonders feuergefährlichen Stoffen oder gefährlichen Gütern im Sinne der Gefahrgutverordnung entstanden ist,
  • von demjenigen, der grundlos die Feuerwehr alarmiert,
  • von demjenigen, der ein Tier hält, das geborgen oder gerettet worden ist,
  • vom Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten eines Gebäudes, aus dem Wasser entfernt wurde
  • von demjenigen, der eine Brandmeldeanlage betreibt, wenn diese einen Fehlalarm ausgelöst hat
  • Freiwillige Leistungen und Brandsicherheitswachen sind ebenfalls kostenpflichtig.

Kontakt

Frau Manuela Steffien

Straßenreinigung, Winterdienst, Statistik und Wahlen
Zimmer 31
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
Fax (033762) 753 / 547
E-Mail