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22.07.2026

Mitteilung der Abwägungsergebnisse zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 142 "Dorfstraße 8-11" sowie zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Zeuthen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zeuthen hat am 16. Dezember 2025 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) Nr. 142 "Dorfstraße 8-11" beschlossen. Zudem wurde der Abwägungsbeschluss gefasst (Beschlussnr. 049-2025).  Mit Bescheid vom 10. April 2026 hat der Landkreis Dahme-Spreewald die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Zeuthen zum vBP Nr. 142 (Parallelverfahren) genehmigt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit Bekanntmachung im Amtsblatt 15.07.2026 in Kraft getreten. Die Planverfahren sind damit beendet.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) ist das Abwägungsergebnis der fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen aus einem Planverfahren mitzuteilen. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird. Im Planverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 142 "Dorfstraße 8-11" sowie zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Zeuthen liegen diese Anwendungsvoraussetzungen vor.

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung vom 21. August 2025 bis einschließlich 22. September 2025 erfolgte in Form einer anonymisierten Auswertungstabelle. Die im Dezember 2025 beschlossenen Auswertungstabellen zu den Planverfahren sind in der Zeit vom 22.07.2026 bis einschließlich 21.08 2026 
unter folgendem Link veröffentlicht:

Zusätzlich werden die Unterlagen im genannten Zeitraum in der Gemeinde Zeuthen im Geschäftsbereich Infrastruktur und Ordnung der Gemeinde Zeuthen, Schillerstraße 57, 15738 Zeuthen während der Dienststunden oder nach Terminvereinbarung öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungszeit wird jeder Person die Gelegenheit gegeben, Einsicht zu nehmen und sich über den Inhalt der Abwägung zu informieren. Die Abgabe einer Stellungnahme hierzu ist nicht erforderlich. Es besteht zudem nach Terminvereinbarung die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.