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19.09.2024

Neubau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage

In der Gemeinde Zeuthen ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 115-3 „Zeuthener Winkel Mitte““ eine Fläche mit 25.214 m² als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ festgesetzt. Die GRZ beträgt 0,6, die maximale Höhe baulicher Anlagen 3 m. Die Fläche befindet sich auf einer mit mineralischen Materialien  abgedeckten/rekultivierten Altablagerung (Deponie) und ist daher vermutlich eine Konversionsfläche gem. 37 Abs. 1 Nr. 2 b) EEG. Zudem erfüllt die Fläche die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 1 Nr. 2 c) EEG für eine entsprechende Vergütung. Bereits bei der Planung ist frühzeitig die untere Naturschutzbehörde einzubeziehen, da artenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen sind. Die Energie soll zur Versorgung der nahegelegenen Wohngebäude und einer Schule genutzt werden, also in ein dezentrales Wärmeversorgungskonzept eingebunden werden.

Die Gemeinde Zeuthen vergibt im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens diese Fläche über einen Flächennutzungsvertrag. Die Vertragslaufzeit beträgt 20 Jahre. Interessenbekundungen die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger wie beispielsweise eine Bürgerenergiegesellschaft und/oder Beteiligungsmöglichkeiten der Kommune vorsehen werden in der Bewertung der Angebote bevorzugt bewertet. 

Bei einer Bewerbung ist anzugeben:
  • Kraftwerksleistung gesamt
  • spezifischer Ertrag
  • Investitionskosten
  • Stromertrag im 1. vollen Jahr
  • Gebot zur Pachthöhe
  • Gebot zur finanziellen Beteiligung der Kommune gem. § 6 Abs. 3 EEG
  • Referenzen

Interessenbekundungen sind bis zum 04.10.2024 schriftlich einzureichen – unter dem Betreff „Interessenbekundung Photovoltaik“ per E-Mail oder per Post an Gemeinde Zeuthen, Schillerstr. 1, 15738 Zeuthen.