Die Gemeinde Zeuthen informiert alle Bürgerinnen und Bürger über die Neuregelungen der Hundehalterverordnung (HundehV) im Land Brandenburg, die am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist.
Wesentliche Änderungen und Anforderungen:
- Kennzeichnungspflicht: Alle Hunde, die älter als acht Wochen sind, müssen mit einem Mikrochip-Transponder gekennzeichnet werden. Jeder Hund muss zusätzlich ein Halsband oder Geschirr mit Namen und Anschrift des Halters tragen.
- Leinenpflicht und Maulkorbzwang: Hunde müssen in öffentlichen Versammlungen, Einkaufszentren, öffentlichen Verkehrsmitteln und weiteren spezifischen Bereichen an der Leine geführt werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist zusätzlich ein Maulkorb Pflicht.
- Mitnahmeverbote: Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze, Liegewiesen und öffentliche Badestellen mitgenommen werden.
- Besondere Vorschriften für gefährliche Hunde: Gefährliche Hunde müssen ausbruchssicher gehalten werden und beim Führen außerhalb des eingefriedeten Besitztums einen Maulkorb tragen. Die Haltung gefährlicher Hunde bedarf einer speziellen Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
- Wegfall der Rasselisten: Die bisher bestehenden Rasselisten werden abgeschafft. Stattdessen wird die Gefährlichkeit eines Hundes individuell beurteilt.
Die Gemeinde Zeuthen bittet alle Hundehalter, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und diese zu befolgen, um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Weitere Informationen des Landes Brandenburg
Neue HundehV Land Brandenburg
Für weitere Informationen steht Ihnen das
Ordnungsamt zur Verfügung.