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Neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung seit 15. Februar 2021 in Kraft

Lockdown bis 7. März verlängert

Brandenburgs Landesregierung hat entschieden, die bestehenden Kontaktbeschränkungen beizubehalten und den Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie weitgehend um drei Wochen bis zum 7. März zu verlängern (z. B. Schließungen Gastronomie, weite Teile des Einzelhandels und Kultureinrichtungen). Zugleich wurden erste, vorsichtige Lockerungen beschlossen. Die aktualisierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist am 15. Febraur 2021 in Kraft getreten. Damit setzt Brandenburg die Vereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vom vergangenen Mittwoch in Landesrecht um.

Die dreiwöchige Verlängerung des Lockdown ist mit ersten Lockerungen verbunden: So wird ab 22. Februar der Unterricht in den Klassen 1 bis 6 in der Primarstufe im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen. Den Wechselunterricht organisieren die Schulen nach den Maßgaben des Bildungsministeriums.

Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen über die Vorgaben der Eindämmungsverordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz treffen, wenn und soweit dies wegen örtlicher Besonderheiten oder aufgrund eines lokalen Infektionsgeschehens notwendig ist. Solche Maßnahmen sollen sie insbesondere treffen, wenn die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 200 (bisher 300) erreicht.