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Neuregelung der Kinderbetreuung in Zeiten der SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat am 20. Mai 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Rückkehr der Kindertagesbetreuung in den Regelbetrieb, eingeschränkt durch Infektionsschutzmaßnahmen ab Mittwoch, 27. Mai 2020 regelt.
  • Die Notbetreuung aller anspruchsberechtigten Kinder bleibt unverändert.
  • Ab dem 27. Mai 2020 können alle Vorschulkinder die Kita wieder besuchen.
  • Ab dem 01. Juni 2020  können alle Kinder die Kita wieder besuchen.
  • Die derzeit geltenden Öffnungszeiten von 7 bis 17 Uhr bleiben, solange die Allgemeinverfügung ihre Gültigkeit hat, vorerst bis zum 24. Juni 2020 eingeschränkt.
  • Für den Hort gilt folgendes:
  1. Die Notbetreuung bleibt für alle anspruchsberechtigten Kinder unverändert.
  2. Ab dem 01. Juni 2020 können Hortkinder an einem Tag in der Woche den Hort für die Zeit von 08.00 bis 13.00 Uhr besuchen.
  3. Dafür melden Sie sich bitte ab dem 25. Mai 2020 zwischen 09.00 und 12.00 Uhr bei der Hortleitung unter [E-Mail anzeigen] oder Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr telefonisch unter  (0152) 07912179
  • Elternbeiträge:
  1. Für die Kinder, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen konnten gilt, dass ab dem 01. April 2020 keine Elternbeiträge zu zahlen sind.
  2. Ab 01. Juni 2020 gilt für alle Kita-Kinder, bzw. Eltern/Personensorgeberechtigte, die Elternbeitragspflicht gemäß Ihrem Gebührenbescheid.
  3. Für die Betreuung im Hort (Ein-Tages-Regelung) werden die Beiträge entsprechend der tageweisen Nutzung berechnet.
  • Die besonderen Hygienevorschriften und Verhaltensmaßnahmen der Allgemeinverfügung vom 20. Mai 2020 sind einzuhalten. Sie werden in der Kita dazu gesondert informiert.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Amt für Bildung und Soziales wenden.