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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 120 "Kastanienpassage"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Gemeinde Zeuthen ändert den Bebauungsplan Nr. 120 "Kastanienpassage" (2. Änderung).

Das Bebauungsplangebiet Nr. 120 befindet sich im Zentrumsbereich Zeuthen östlich angrenzend an die Bahnflächen und nordöstlich des S-Bahnhofes Zeuthen. Durch die Änderung des Bebauungsplanes sollen die Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohn-, Geschäfts- und Ärztehauses zwischen der Schulstraße und dem Selchower Flutgraben geschaffen werden.

Das Verfahren wird unter Anwendung der Vorschriften des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Zeit

vom 14.08.2017 bis 13.09.2017

im Amt für Ortsentwicklung/ Bauamt, Schillerstraße 1, 15738 Zeuthen in den Dienststunden (montags und mittwochs 9-12 und 13-15 Uhr, dienstags 9-12 und 13-18 Uhr, donnerstags 9-12 und 13-17 Uhr, freitags 9-12 Uhr) durchgeführt. Innerhalb dieser Frist besteht die Möglichkeit sich über die Ziele der Planung und deren Auswirkungen zu informieren, die Planung zu erörtern sowie sich innerhalb der genannten Frist zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift zu äußern. Die Äußerungen fließen nach Überprüfung in das weitere Planverfahren ein.