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Öffentliche Auslegung: Entwurf des Waldleitbildes der Gemeinde Zeuthen

Der Naturschutzbeirat hat den Entwurf für ein Waldleitbild vorgelegt. Das Waldleitbild soll für alle im Eigentum der Gemeinde Zeuthen befindlichen Waldflächen gelten. Bis 23. Februar 2018 kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Waldleitbildes der Gemeinde Zeuthen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Ziel des Waldleitbildes ist, die Bedeutung des Waldes, seine Ausprägung, seine Funktion, die erforderlichen Waldschutzmaßnahmen sowie seine Anpassung an naturschutzfachliche Erfordernisse nachhaltig festzulegen.

Der Wald der Gemeinde Zeuthen soll gemäß § 1 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Tier- und Pflanzenwelt, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die natürlichen Bodenfunktionen, als Lebens- und Bildungsraum, für das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) erhalten und nachhaltig gesichert werden. Besonders die Funktionen des Waldes für den Naturschutz und für die Naherholung in der Gemeinde Zeuthen sollen gestärkt werden.

Der Entwurf des Waldleitbildes der Gemeinde Zeuthen in der Fassung 01.11.2017 liegt in der Zeit vom 23.01.2018 bis 23.02.2018 im Rathaus der Gemeinde Zeuthen, Amt für Ortsentwicklung, Schillerstraße 1, 15738 Zeuthen während der Dienstzeiten (montags und mittwochs 9-12 und 13-15 Uhr, dienstags 9-12 und 13–18 Uhr, donnerstags 9-12 und 13–17 Uhr, freitags 9-12 Uhr) öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Waldleitbildes der Gemeinde Zeuthen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Nicht in dieser Zeit abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Waldleitbild der Gemeinde Zeuthen unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen.