StartseiteAktuell / Alle Meldungen / Öffentliche Bekanntmachung Offenlage des... 
12.02.2024

Öffentliche Bekanntmachung Offenlage des Lärmaktionsplans (Stufe 4) der Gemeinde Zeuthen

Die Gemeinde Zeuthen schreibt derzeit im Zuge der vierten Stufe der EU-Umgebungslärmkartierung ihre bestehende Lärmaktionsplanung fort. Grundlage hierfür ist die aktuelle strategische Lärmkarte für Hauptverkehrsstraßen, die durch das Landesamt für Umwelt (LfU) im Jahr 2022 erstellt wurde.
Die Gemeinde ist zur Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen (>3 Mio. Kfz/a) verpflichtet. Bei diesen „Pflichtstraßen“ handelt es sich in Zeuthen um die L 401 südlich des Forstwegs (Lindenallee und Fontanestraße) sowie um einen Abschnitt der L 400 im Bereich der Försterei Wüste- mark. Darüber hinaus werden die Seestraße (L 401), die Schillerstraße, die Schulstraße sowie die Forstallee einer Betrachtung unterzogen. Für Straßenabschnitte, bei denen die im Land Brandenburg geltenden Prüfwerte von 65 dB(A) ganztags bzw. 55 dB(A) nachts überschritten werden, erfolgt eine Untersuchung möglicher Maßnahmen zur Lärmminderung. Zur Betroffenheitsanalyse wie auch zur Wirkungsanalyse der untersuchten Maßnahmen werden schalltechnische Berechnungen durchgeführt, wobei das erweiterte Kartierungsmodell des LfU zum Einsatz kommt. Als wirkungsvolle Maßnahmen stellen sich dabei die Asphaltierung der Seestraße sowie die abschnittsweise Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h dar. Perspektivisch ist zudem der Einsatz lärmoptimierter Fahrbahnbeläge zu prüfen, die auch im innerorts üblichen Geschwindigkeitsbereich eine lärmmindernde Wirkung aufweisen. Lärmaktionspläne werden im Fall einer bedeutsamen Entwicklung, die sich auf die bestehende Lärmsituation auswirkt, und mindestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Genehmigung überprüft und gegebenenfalls überarbeitet.
Die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in der Gemeinde Zeuthen liegt

vom 12.02.2024 bis 12.03.2024

im Amt für Ortsentwicklung/Bauamt, Schillerstraße 57, 15738 Zeuthen in den Dienststunden

Montag 
09:00–12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag
09:00–12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch
09:00–12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag
09:00–12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag
09:00–11:00 Uhr

öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung- nahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Ar- tikels 6 Abs. 1 Buchst. E Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG). Sofern eine Stellung- nahme ohne Absenderangabe eingeht, kann keine Mitteilung über das Er- gebnis der Prüfung abgegeben werden. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationen der Gemeinde Zeuthen zur Datenerhebung und Verarbeitung gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ zu entnehmen, welches Bestandteil der auszulegenden Unter- lagen ist.