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Öffentliche Bekanntmachung über das Wirksamwerden der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeuthen betreffend den Änderungsbereich "Grundschule am Wald"

Die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Dahme-Spreewald) hat mit Bescheid vom 13.09.2021, Aktenzeichen 40228-21-621 die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeuthen genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft den Änderungsbereich "Grundschule am Wald", der sich sich südwestlich des Zentrums von Zeuthen zwischen der Forstallee bzw. dem Forstweg und der Miersdorfer Chaussee im Bereich der Grundschule am Wald befindet. Planungsziel der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Sicherung des Standortes der Grundschule am Wald als Gemeinbedarfsfläche einschließlich der erforderlichen Erweiterung in östliche Richtung auf bisheriger Waldfläche.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 214 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches gemäß § 215 Baugesetzbuch unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Zeuthen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, darzulegen.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und die zusammenfassende Erklärung können gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 des Baugesetzbuches ab sofort bei der Gemeinde Zeuthen, Amt für Bauen und Ortsentwicklung, Schillerstraße 57, 15738 Zeuthen während der Dienstzeiten eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Zeuthen, 10. November 2021
Herzberger
Bürgermeister