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Öffentliche Zustellung

Der Bescheid der Gemeinde Zeuthen, Finanzverwaltung Sachbereich Steuern und Abgaben, Personenkonto 00022615 vom 23.08.2017 an

Frau Sophia Klein

für das Teileigentum Flurstück 84/1 der Flur 5 in Miersdorf kann nicht zugestellt werden.

Der Bescheid wird auf dem Wege der Öffentlichen Zustellung gemäß §1 des
Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Brandenburg vom 18.Oktober 1991 (GVBl. Bbg. S. 457) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.06.2006 (GVBI.I S.74) in Verbindung mit §10 des Verwaltungszustellungsgesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354), zuletzt geändert durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745), zugestellt.

Der Bescheid kann bei der Gemeinde Zeuthen, Sachbereich Steuern und Abgaben (Zimmer 18) in Zeuthen Schillerstraße 1 zur Sprechzeit, Dienstag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Der Bescheid gilt zwei Wochen ab dem Tage des Beginns der öffentlichen Bekanntmachung als zugestellt.

Zeuthen, den 15.01.2018
gez.
Herzberger
Bürgermeister