StartseiteAktuell / Alle Meldungen / Öffentliche Zustellung 
15.06.2022

Öffentliche Zustellung

Der Bescheid der Gemeinde Zeuthen, Finanzverwaltung Sachbereich Steuern und Abgaben, Personenkonto 000014403 vom 29.04.2022 an 

die unbekannten Erben nach
Frau
Irmgard Johne

für das Grundstücke
Flurstück 63 der Flur 4 in Miersdorf

kann nicht zugestellt werden.

Die Bescheide werden auf dem Wege der Öffentlichen Zustellung gemäß §1 des
Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Brandenburg vom 18.Oktober 1991 (GVBl. Bbg. S. 457) zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28.06.2006 (GVBI.I S.74, 86) in Verbindung mit §10 des Verwaltungszustellungsgesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436), zugestellt.

Die Bescheide können bei der Gemeinde Zeuthen, Sachbereich Steuern und Abgaben (Zimmer 18) in Zeuthen Schillerstraße 1 zur Sprechzeit, Dienstag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr und Donnerstag von 9 bis 13 Uhr, oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Die Bescheide gelten zwei Wochen ab dem Tage des Beginns der öffentlichen Bekanntmachung als zugestellt.

Zeuthen, den 15.06.2022

Herzberger
Bürgermeister