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Rückerstattung des Essengeldes für Kita-Kinder: Oberverwaltungsgericht entscheidet zu Gunsten der Eltern

Die Gemeinde Zeuthen ist nach dem Brandenburgischen Kindertagesstättengesetz als Träger der Kindertagesstätten verpflichtet, eine Versorgung der Kinder mit Mittagessen zu gewährleisten.

Die Eltern müssen hierzu einen Zuschuss zahlen. Dass die Höhe des  Zuschusses den durchschnittlich ersparten häuslichen Aufwendungen entsprechen muss, hat nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) entschieden.

Die Stadt Prenzlau wurde auf Rückerstattung des Essensgeldes verklagt. Das OVG hat die Entscheidung getroffen, dass die Stadt Prenzlau als Trägerin einer Kindertagesstätte zur Erstattung von überbezahltem Essengeld an den klagenden Elternteil verpflichtet ist. Die Stadt hatte die Eltern verpflichtet, ihr Kind bei einem privaten Caterer zu einem Preis von 3,04 EUR pro Mittagessen anzumelden. Das entspricht dem zwischen der Stadt und dem Caterer ausgehandelten Endpreis und nicht dem gem. Kindertagesstättengesetz vorgegebenen Zuschuss in Höhe der durchschnittlich ersparten häuslichen Aufwendungen. Die genaue Höhe dieses Betrages wurde vom OVG jedoch nicht festgelegt.

Die Gemeinde Zeuthen wird nach der Bekanntgabe des Urteils, die Auswirkungen für die Zeuthener Familien prüfen. Aufgrund der Schwierigkeit des Gesamtvorgangs bittet die Gemeinde Zeuthen die Eltern um Geduld. Mit ersten Ergebnissen wird nicht vor 2017 gerechnet.

Auf der Webseite der Gemeinde werden aktuelle Informationen für Eltern eingestellt.