StartseiteAktuell / Alle Meldungen / Schöffenwahl 2013 

Schöffenwahl 2013

Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht oder Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Zeuthen wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in der oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete und Religionsdiener sollten nicht zu Schöffen gewählt werden.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bzw. für das Amt eines Jugendschöffen bis zum 15. März 2013 bei der Gemeinde Zeuthen, SB Gemeindeorgane/Organisation, Schillerstraße 1. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Schrobback unter Telefon 033762-753515 zur Verfügung.

Bewerberformulare können von der Internetseite der Gemeinde Zeuthen http://www.zeuthen.de oder http://www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Burgschweiger
Bürgermeisterin