08.03.2021Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Es erfolgen aber zugleich erste Öffnungsschritte.
Die notwendige neue Verordnung wurde am Samstag, 6. März 2021 vom Kabinett beschlossen und tritt mit Wirkung vom 8. März 2021 in Kraft (siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung). Damit setzt Brandenburg die Rahmenvereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Bundeskanzlerin in Landesrecht um.