Die notwendige neue Verordnung wurde am Samstag, 6. März 2021 vom Kabinett beschlossen und tritt mit Wirkung vom 8. März 2021 in Kraft (siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung). Damit setzt Brandenburg die Rahmenvereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Bundeskanzlerin in Landesrecht um.