09.02.2022Das Amt für Bildung und Soziales informiert: Anspruch auf Notbetreuung
Die aktualisierte Eindämmungsverordnung definiert, welche Kinder einen Anspruch auf eine Notbetreuung in einer Kindertagesstätte haben, falls die Betreuung nicht mehr für alle Kinder möglich sein sollte, weil das zuständige Gesundheitsamt die Betreuung eingeschränkt oder ausgeschlossen hat oder weil die Zahl der Betreuungskräfte nicht mehr ausreicht, um das Betreuungsangebot während der regelmäßigen Öffnungszeiten aufrecht zu erhalten.