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Stellungnahme zur Berichterstattung in den Medien zu Bürgermeister Sven Herzberger

Im Februar des vergangenen Jahres gab es nach der Rückkehr von einem Theaterbesuch in Berlin auf dem Privatgrundstück von Herrn Herzberger ein für ihn völlig unfassbares Erlebnis mit der Polizei. In Folge dieses Erlebnisses haben Polizeibeamte gegen Sven Herzberger und seinen Lebenspartner Strafanzeige gestellt.

Umgekehrt wurden gegen unmittelbar beteiligte Polizisten ebenfalls Strafanzeigen gestellt und Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht.

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Lebenspartner von Bürgermeister Herzberger wurde mittlerweile gemäß  § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt.

Das Verfahren gegen Herrn Herzberger wurde noch nicht eingestellt. Das Gericht hat noch nicht entschieden, ob der Vorgang zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten laufen ebenfalls noch. Gleiches gilt für die Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren gegen die betroffenen Polizisten.

Nach fast anderthalb Jahren kam der RBB „Brandenburg Aktuell“ in der vergangenen Woche kurzfristig ins Rathaus und hat Bürgermeister Herzberger mit dem Sachverhalt konfrontiert.

Er hat daraufhin zu dem gesamten Sachverhalt sinngemäß folgendes Statement abgegeben: „Zu einem laufenden Verfahren gebe ich keine inhaltlichen Auskünfte. Es gibt laufende strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen mehrere Polizisten. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen meinen Lebenspartner wurde gemäß § 170 Abs. 2 StPO wegen des Fehlens eines hinreichenden Tatverdachtes bereits eingestellt.“

Bürgermeister Herzberger hat sich  strafrechtlich in dieser Sache nichts vorzuwerfen und ist überzeugt, dass dies auch das Ergebnis des noch laufenden Verfahrens gegen ihn sein wird. Er erklärt zum RBB-Beitrag:

„Es ist schon beeindruckend, wie tendenziös der RBB-Bericht ist. Zum Beispiel wurde meine Aussage im Interview, dass das Strafverfahren gegen meinen Lebenspartner bereits eingestellt wurde, herausgeschnitten. Es wurde auch nicht erwähnt, dass nicht ich am Steuer unseres Autos saß, sondern mein Lebenspartner. Ich habe unser Auto nicht gefahren, es gab keine Verkehrskontrolle auf der Straße und niemand ist mit dem Auto vor der Polizei geflüchtet. Ich bin noch immer tief erschüttert, dass die polizeiliche Willkür, welche mir und meinem Lebenspartner widerfahren ist, tatsächlich möglich ist. Ich bin überzeugt, dass das Erlebte bei der Brandenburgischen Polizei nicht die Regel ist.“