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Straßenreinigung / Winterdienst

Grundlagen der Ermächtigung zur Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf die Eigentümer erschlossener Grundstücke sowie zur Erhebung von Gebühren sind der § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes vom 11.06.92 sowie die Satzung zur Straßenreinigung der Gemeinde Zeuthen in der jeweils geltenden Fassung.

In der Satzung sind die Pflichten zur Reinigung (einschließlich des Winterdienstes) durch die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke auf Fahrbahnen und Gehwegen geregelt.

Tourenplan Straßenreingung 2023