Nach Überprüfung hat sich herausgestellt, dass der Schaden am Bauteil nicht durch die DB AG selbst zu beheben ist. Dies muss durch den Hersteller erfolgen.
Nach Überprüfung hat sich herausgestellt, dass der Schaden am Bauteil nicht durch die DB AG selbst zu beheben ist. Dies muss durch den Hersteller erfolgen.
Die DB AG gibt an, dass es daher bis Montagmittag zu Störungen der Schrankenschließzeiten kommen kann.