Um eine ordnungsgemäße Durchführung zu gewähren, möchten wir Sie bitten, wenn möglich, Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenraum abzustellen. Eine entsprechende Beschilderung mit Haltverboten wird gemäß Straßenverkehrsrechtlicher Anordnung in bestimmten Straßen gestellt. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Straßenreinigung nur in den befestigten Straßen erfolgt.
- Reinigungsplan 2026.pdf (PDF, 0.12 MB)