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17.03.2022

Ukraine-Krise: Treffen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

Der Bundeskanzler hat sich am 17. März mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder getroffen und unter anderem über die Ukraine-Krise gesprochen. Es ist hierzu ein umfassender Beschluss gefasst worden.

Verlässliche Finanzierungszusagen für die Bewältigung der bevorstehenden Aufgaben infolge der Ukraine-Krise hat es bislang nicht gegeben. Es ist jedoch eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Länder beauftragt worden, die spätestens bis zum 7. April 2022 einen Lösungsvorschlag zu den Finanzierungsfragen erarbeiten soll.

Insbesondere geht es um die Kosten der Unterbringung, der Hilfen zum Lebensunterhalt und Fragen der individuellen Leistungserbringung, Hilfen für besonders vulnerable Gruppen sowie Fragen der Bundesbeteiligung auch an den Kosten der Integration in Kindertagesbetreuung, Schule und den Arbeitsmarkt.

Nach dem Beschluss soll der Bund bei der Verteilung der Geflüchteten zwischen den Ländern eine koordinierende Funktion einnehmen. Die bundesweite Verteilung soll weiter verbessert werden. Die Vertriebenen sollen zudem bald eine Arbeit aufnehmen können. Der Zugang der geflüchteten Kinder zu den Kindertagesbetreuungsangeboten soll zügig ermöglicht werden und auch die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in Schulen und Hochschulen soll sichergestellt werden.

Des Weiteren will der Bund Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Standards ermöglichen.