StartseiteAktuell / Alle Meldungen / Umsatzsteuererhöhung in der Schulverpflegung ab... 
04.12.2023

Umsatzsteuererhöhung in der Schulverpflegung ab 2024

Ab 01.01.2024 wird für Schulessen wieder eine Mehrwertsteuer in Höhe von 19% erhoben.

Die durch die Bundesregierung temporär gesenkte Mehrwertsteuer auf Speisen in gastronomischen Betrieben (Restaurants und Verpflegungsdienstleistungen) wird ab dem 01.01.2024 wieder auf 19% angehoben. Dies betrifft auch Schulessen.

In der Grundschule am Wald beträgt der Portionspreis ab 01.01.2024 daher 4,31 EUR (inkl. 19% Mehrwertsteuer).

In der musikbetonten Gesamtschule Paul Dessau beträgt der Portionspreis ab 01.01.2024 daher 4,46 EUR (inkl. 19% Mehrwertsteuer).

Gemeinde Zeuthen
Amt für Bildung und Soziales