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Umweltamt informiert: Grundwasserbelastung mit LCKW in Zeuthen

Ergebnisse der Detailerkundung zur LCKW-Belastungen liegen vor

Aufgabe der Detailuntersuchung war es, sowohl den Eintragsort als auch die Grundwasserbelastung in ihrer Ausbreitung und ihren Konzentrationen in hinreichendem Maße in Zeuthen zu untersuchen. Ziel war es, eine abschließende Gefährdungsabschätzung vorzunehmen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Sanierung aus den gewonnenen Erkenntnissen abzuleiten. Ursprünglich war die Auswertung der Untersuchungen für das 2. Quartal 2019 vorgesehen. Im Fortlauf der Untersuchungen wurden jedoch weitere Erfordernisse erkannt. Der Untersuchungsumfang wurde ausgeweitet und es erfolgten ergänzende Untersuchungen bis in den Oktober 2019. Robert Krowas von der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde informierte die Gemeindevertreter in der Sitzung am 25. Februar 2020 vorab über die Ergebnisse. Das zugehörige Gutachten wird derzeit final erstellt.

Im Rahmen der Auswertung der sogenannten Direct-Push-, der Grundwasser- und Bodenluftuntersuchungen wurde durch den Gutachter abgeleitet, dass derzeit kein akuter Bedarf an Gefahrenabwehrmaßnahmen vorhanden ist. Der Geltungsbereich der  Grundwassernutzungsuntersagung vom 17.06.2017 wurde durch die Untersuchungen bestätigt. „In Bereichen mit geringem Grundwasserflurabstand sollen zur Beweissicherung und zum Gefahrenausschluss noch stichprobenartig Raumluftuntersuchungen von Kellerräumen durchgeführt werden.“ so Krowas auf Nachfrage. Erste Gespräche mit Anwohnern hätten hierzu bereits stattgefunden.

Sanierungsrelevante Eintragsbereiche auf dem Betriebsgelände des ehemaligen VEB NARVA Leuchtenbau konnten nicht mehr vorgefunden werden. Dies ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die weit zurück liegende Nutzung der LCKW bis ca. 1972 zurückzuführen. Für die Zukunft wird ein Monitoringkonzept erstellt. Im Rahmen des Konzeptes werden noch einzelne Messstellen zur Beobachtung der Grundwasserbelastung als auch zur Überwachung der Bodenluft installiert. „Es wird eine regelmäßige Überwachung stattfinden und so die weitere Entwicklung der Belastung verfolgt. Die Allgemeinverfügung zur Nutzungsuntersagung des Grundwassers wird auf unbestimmte Zeit in Kraft bleiben.“, so Krowas abschließend.

Das Umweltamt wird die Bevölkerung weiterhin regelmäßig über den aktuellen Stand informieren. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde gern zur Verfügung Telefon: 03546/20-2333 oder per E-Mail [E-Mail anzeigen].

Hintergrund

Im Rahmen von Baumaßnahmen wurde im Jahr 2017 auf dem Grundstück Ecke Lindenallee/Forstweg in der Gemeinde Zeuthen eine Grundwasserbelastung durch leichtflüchtig chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW) erkannt. In der Folge wurden weitere Untersuchungsmaßnahmen durchgeführt. Es zeigte sich, dass der Bereich des Grundwasserabstroms des o. g. Grundstückes in Richtung Zeuthener See ebenfalls eine Belastung mit LCKW aufwies.

Deshalb wurde eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Benutzung von Grundwasser für die Grundstücke beidseitig der Ahornallee, beidseitig der Kastanienallee sowie der Grundstücke in der Eichenallee Nr. 9 bis Nr. 13 und Forstweg 2 in Zeuthen erlassen.