Das Wasserrecht umfasst die Vorschriften, die zur rechtlichen Ordnung des Wasserhaushalts erlassen sind. Es enthält Regeln für die Bewirtschaftung des in der Natur vorhandenen Wassers nach Menge und Güte. Seine Schwerpunkte sind der Schutz des Wassers vor Beeinträchtigungen, Regelungen über die Benutzungen der Gewässer sowie Vorkehrungen gegen Gefahren, die vom Wasser drohen. Die Hauptaufgabe der unteren Wasserbehörde ist der Schutz von Oberflächen- und Grundwasser. Diese wird mit der Durchführung wasserrechtlicher Verfahren erfüllt.