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13.07.2022

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 118-2 „Heinrich-Heine-Straße II“

Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 118-2 „Heinrich-Heine-Straße II“ und der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zeuthen hat in ihrer Sitzung am 28.06.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss gefasst, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 118-2 „Heinrich-Heine-Straße II“ aufzustellen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 4/14, 4/15, 4/18, 4/40, 4/41, 250 teilweise aus der Gemarkung Zeuthen, Flur 3. Die Fläche beträgt ungefähr 0,5 ha. Lage und Abgrenzung sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Das Plangebiet grenzt südwestlich an eine Anlage für seniorengerechtes Wohnen, die in den letzten Jahren auf dem Grundstück Heinrich-Heine-Straße 28 - 30 entstanden ist. Der Entwickler dieser Anlage hat für die südwestlich angrenzenden Grundstücke Heinrich-Heine-Straße 26/27 ein städtebauliches Konzept (Vorhaben- und Erschließungsplan) vorgelegt und den Antrag gestellt, für diese Fläche einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Geplant ist die Errichtung von zwei Wohngebäuden. Die derzeit bestehende Bebauung soll beseitigt werden. Festgesetzt wird ein allgemeines Wohngebiet.

Das Flurstück 4/18 steht nicht im Eigentum des Vorhabenträgers und ist daher nicht Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplans. Es wird auf Grundlage des § 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und in das allgemeine Wohngebiet einbezogen. Geplant ist dort ein weiteres Wohngebäude.

Das Aufstellungsverfahren wird unter Anwendung der Vorschriften des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt, jedoch mit einer gleichwertigen Untersuchung der Umweltbelange in einem landschaftsplanerischen Fachbeitrag.

Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten, ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können im Amt für Bauen und Ortsentwicklung der Gemeinde Zeuthen folgende Unterlagen eingesehen werden:
  • Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 118-2 „Heinrich-Heine-Straße II“
  • Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 118-2 „Heinrich-Heine-Straße II“
  • Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 118-2 „Heinrich-Heine-Straße II
  • Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 118-2 „Heinrich-Heine-Straße II“ mit Anlage Biotopkarte
  • Ersteinschätzung Artenschutz

Die Unterlagen werden in der Zeit vom
25. Juli 2022 bis einschließlich 25. August 2022
während folgender Zeiten im Amt für Ortsentwicklung/Bauamt, Schillerstraße 57, 15738 Zeuthen zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr 
Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr 
Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr 
Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr 
Freitag  09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, schriftlich per E-Mail an die E-Adresse [E-Mail anzeigen] oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen fließen nach Überprüfung in das weitere Planverfahren ein. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Bekanntmachung und die oben genannten Unteralgen zusätzlich über die Internetseite der Gemeinde Zeuthen unter www.zeuthen.de über folgenden Link veröffentlicht:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangabe eingeht, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Überprüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt: „Informationen der Gemeinde Zeuthen zur Datenerhebung und –verarbeitung gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Beteiligung im Rahmen der Bauleitplanung gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB)“ zu entnehmen, welches Bestandteil der auszulegenden Unterlagen ist.