Sind Sie wahlberechtigt und wohnen in der Gemeinde Zeuthen?
Dann laden wir Sie herzlich dazu ein, als Wahlhelferin oder Wahlhelfer den Ablauf der Stichwahl des Landrates am 12. November 2023 hautnah mitzuerleben.
Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Sie erhalten im Wahllokal eine Einweisung von erfahrenen Mitgliedern des Wahlvorstandes.
Es gibt 9 Wahllokale im Gemeindegebiet, für diese wir Wahlhelferinnen und Wahlhelfer suchen. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
Die Aufgaben des Wahlvorstands im Wahllokal umfassen:
- Die Vorbereitung der Wahlhandlung am Wahltag, dazu gehört unter anderem die Einrichtung des Wahllokals und das Entgegennehmen der Unterlagen von der Wahlbehörde.
- Während der Wahlhandlung obliegt dem Wahlvorstand der Vermerk der Stimmenabgabe im Wählerverzeichnis, die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen, insbesondere zur Wahrung des Wahlgeheimnisses, die Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen sowie die Ausgabe der Stimmzettel.
- Ermittlung des Wahlergebnisses (Stimmzählung ab 18:00 Uhr und Protokollerstellung).
In der Regel arbeiten die Mitglieder des Wahlvorstands am Wahltag in zwei Schichten.
Für die Stimmzählung ab 18:00 Uhr sind alle Mitglieder des Wahlvorstands anwesend.
Wenn Sie Interesse haben, die Stichwahl zum Landrat am 12. November 2023 aktiv zu unterstützen, senden Sie bitte die
Datenschutzerklärung
per E-Mail an wahlen@zeuthen.de
oder
auf dem Postweg an die
Wahlbehörde der Gemeinde Zeuthen
Schillerstr. 1
15738 Zeuthen.
Vielen Dank!
Ihre Wahlbehörde
der Gemeinde Zeuthen.