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Zum möglichen Standort einer zweiten Grundschule in Zeuthen

Die Gemeindevertretung Zeuthen hat sich in ihrer Sitzung Ende Oktober erneut mit einem möglichen Standort für eine zweite Grundschule mit folgendem Ergebnis befasst:
  1. Die Errichtung einer zweiten Grundschule ist zur Entlastung der bestehenden Grundschulkapazitäten zwingend erforderlich.
  2. Die geäußerten Einwände der Einwohner und des zuständigen Beirates der Gemeinde, insbesondere in der Versammlung vom 29.09.2021 werden ernst genommen. Aus diesem Grund wird der Bürgermeister damit beauftragt, eine erneute Machbarkeitsuntersuchung (integriert mit der Bewertung von Risikofaktoren) der Grundschulstandorte ausschließlich östlich der Bahnseite vorzunehmen. Hierbei werden die Standorte insbesondere auf die Eingriffsintensität in Natur und Umwelt, überprüft. Bei der Errichtung einer zweiten Grundschule soll diese Eingriffsintensität so gering wie möglich gehalten werden.
  3. Bürger haben die Möglichkeit, bis einschließlich 19. November 2021 der Gemeindeverwaltung unter [E-Mail anzeigen] weitere – bisher nicht geprüfte – Standorte östlich der Bahnseite zu benennen.
  4. Über Ergebnisse oder Zwischenstände der vorgesehenen Prüfungen ist seitens der Verwaltung bis zur Dezember-Sitzung 2021 der Gemeindevertretung zu berichten. Ferner wird die Verwaltung für die Dezember-Sitzung eine diesbezügliche Beschlussvorlage vorbereiten. Dabei soll sichergestellt werden, dass es zu keinen Verzögerungen im Ablauf zur Errichtung einer zweiten Grundschule kommt.

Hintergrund

Die gegenwärtigen Kapazitäten an der Grundschule am Wald haben ihre Belastungsgrenze bereits seit geraumer Zeit überschritten. Deshalb ist es ein Konsens in der Gemeindepolitik von Zeuthen, dass die Erweiterung dieser Kapazitäten zwingend erforderlich ist. Aufgrund der Größe der Grundschule am Wald kann eine solche Erweiterung nicht am aktuellen Standort geschehen. Vielmehr ist hierfür die Schaffung eines neuen Standorts erforderlich.

Der Standortentscheidung ist ein langer Entscheidungsprozess in den Gremien der Gemeindevertretung und der Kitaausschüsse vorausgegangen. Dieser Entscheidungsprozess wurde teilweise kontrovers beschritten. Während die Errichtung einer neuen Grundschule unstrittig ist, gibt es zum Standort der Grundschule bisher keine Einigung und divergierende Auffassungen. Am Ende des Prozesses der Entscheidungsfindung wurde der Standort Münchener Straße östlich der Bahn als Standort für eine zweite Grundschule mit knapper Mehrheit beschlossen.

Die Sicherheit der Kinder bei der Bewältigung von Schulwegen hat bei der Entscheidung eine hohe Priorität. Auch wenn es hierfür verschiedene Lösungsmöglichkeiten gibt, sieht eine Mehrheit in der Gemeindevertretung einen Standort östlich der Bahnseite als zwingend an. Dadurch haben die Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder in einer Grundschule beschulen zu lassen, bei der das Kind die Bahnlinie nicht überqueren muss. Dies erscheint vor dem Hintergrund steigender Schrankenschließzeiten als sinnvoll. Eine alternativ vorgeschlagene Querung der Bahn für Fußgänger und Radfahrer wird weiterhin verfolgt, allerdings wiederum von einer Mehrheit nicht als umsetzbar bis zur Inbetriebnahme einer neuen Schule gesehen. Daher wird innerhalb des Beschlussvorschlages die Auffassung der Mehrheit in der Gemeindevertretung akzeptiert, dass der Schulstandort östlich der Bahn errichtet werden soll.

Die Einwände der Einwohner in der Versammlung vom 29.09.2021 aber auch darüber hinaus haben gezeigt, dass Teile der Einwohnerschaft eine erneute Befassung wünschen. Es wurden aber auch Argumente vorgetragen, deren Berücksichtigung im Entscheidungsprozess hätte eine stärkere Gewichtung beigemessen werden müssen. Es ist zwar ein Bestandteil der rechtsstaatlichen Grundordnung, dass Demokratie von Verlässlichkeit und Beständigkeit lebt. Dennoch dürfen sich auch gefundene Entscheidungen nicht vor künftigen Entwicklungen und den Bedürfnissen der Einwohner verschließen. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass es sich um eine der wichtigsten Entscheidungen der künftigen Jahrzehnte für die Gemeinde Zeuthen handelt.

Aus diesem Grund soll der Bürgermeister erneut die Standorte (ausschließlich) östlich der Bahnlinie auf ihre Machbarkeit zur Errichtung einer zweiten Grundschule überprüfen. Hierbei werden auch die Hinweise und Einwände der Einwohner Beachtung finden. Es wird insbesondere auch die Eingriffsintensität in die Natur und Umwelt berücksichtigt, da diese in den Einwänden der Bürger wie auch in den Prioritäten der politischen Kräfte in Zeuthen eine herausragende Rolle spielt. Es soll zudem eine zügige Überprüfung stattfinden, die sicherstellt, dass es zu keinen Verzögerungen bei der Errichtung der zweiten Grundschule kommt. Dies vor allem deshalb, weil die Erweiterung der Grundschulkapazitäten dringend erforderlich ist. Aus diesem Grund wird der Bürgermeister das Ergebnis seiner Prüfung und einen entsprechenden Beschlussvorschlag bis zur Dezember-Sitzung 2021 vorlegen. Bürger haben zudem bis zum 7. November 2021 die Möglichkeit, der Gemeindeverwaltung weitere -bisher nicht geprüfte- Standorte östlich der Bahnlinie zu benennen. Diese fließen ebenfalls in die Prüfung mit ein.