E-Rechnung
Mit der „Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen“ (EU-Rechnungsrichtlinie) sind europaweit die verpflichtenden Rahmenbedingungen für die Einreichung und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen geschaffen worden. Wesentlicher Regelungsinhalt der EU-Rechnungsrichtlinie ist eine Verpflichtung aller öffentlichen Auftraggeber, elektronische Rechnungen, die einem festzulegenden europäischen Standard entsprechen müssen, zu empfangen und zu verarbeiten.
Die Details für die Umsetzung der EU-Rechnungsrichtlinie im Land Brandenburg sind in der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (BbgERechV) vom 19. September 2019 geregelt. § 1 Abs.1 BbgERechV stellt den Geltungsbereich der Verordnung fest.
E-Rechnungen können ab 01. April 2020 gemäß § 4 Abs. 2 ERechV Bbg über das zentrale Verwaltungsportal (OZG-RE: Onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungseingangsplattform) des Landes Brandenburg von Rechnungsstellenden und Rechnungssendenden eingereicht werden. Dazu registrieren Sie sich auf der OZG-RE, welche über die Adresse: https://xrechnung-bdr.de erreichbar ist.
Für die Einreichnung einer E-Rechnung bei der Gemeinde Zeuthen, ist folgende Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) zu verwenden:
12-12992262151575-95
Die elektronische Rechnung hat neben den umsatzsteuerlichen Rechnungsbestandteilen mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Die elektronische Rechnung hat zusätzlich mindestens folgende Angaben zu enthalten, wenn diese dem Rechnungssteller bereits bei Beauftragung übermittelt wurden:
Weitere Informationen entnehmen Sie der Internetseite des Ministerium für Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg.
Rechnungen können auch im PDF-Format per E-Mail übermittelt werden.
Die Details für die Umsetzung der EU-Rechnungsrichtlinie im Land Brandenburg sind in der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (BbgERechV) vom 19. September 2019 geregelt. § 1 Abs.1 BbgERechV stellt den Geltungsbereich der Verordnung fest.
E-Rechnungen können ab 01. April 2020 gemäß § 4 Abs. 2 ERechV Bbg über das zentrale Verwaltungsportal (OZG-RE: Onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungseingangsplattform) des Landes Brandenburg von Rechnungsstellenden und Rechnungssendenden eingereicht werden. Dazu registrieren Sie sich auf der OZG-RE, welche über die Adresse: https://xrechnung-bdr.de erreichbar ist.
Für die Einreichnung einer E-Rechnung bei der Gemeinde Zeuthen, ist folgende Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) zu verwenden:
12-12992262151575-95
Die elektronische Rechnung hat neben den umsatzsteuerlichen Rechnungsbestandteilen mindestens folgende Angaben zu enthalten:
- eine Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID)
- die Bankverbindungsdaten
- die Zahlungsbedingungen und
- die E-Mail-Adresse des Rechnungsstellenden
Die elektronische Rechnung hat zusätzlich mindestens folgende Angaben zu enthalten, wenn diese dem Rechnungssteller bereits bei Beauftragung übermittelt wurden:
- die Lieferantenummer
- eine Bestellnummer
- ein Aktenzeichen, sofern vorhanden
Weitere Informationen entnehmen Sie der Internetseite des Ministerium für Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg.
Rechnungen können auch im PDF-Format per E-Mail übermittelt werden.