StartseiteAktuell / Alle Meldungen / Bebauungsplan Nr. 138 "Grundschule am... 

Bebauungsplan Nr. 138 "Grundschule am Wald" Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zeuthen hat auf ihrer Sitzung am 23.03.2021 den Bebauungsplan Nr. 138 "Grundschule am Wald" in der Fassung 02/2021 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch öffentlich bekannt gemacht.

Das Bebauungsplangebiet Nr. 138 befindet sich südwestlich des Zentrums von Zeuthen zwischen der Forstallee bzw. dem Forstweg und der Miersdorfer Chaussee im Bereich der Grundschule am Wald. Durch den Bebauungsplan werden eine geordnete städtebauliche Entwicklung und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung des Standortes der Grundschule am Wald als Gemeinbedarfsfläche einschließlich der erforderlichen Erweiterung in östliche Richtung auf bisheriger Waldfläche gesichert.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans sowie Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 214 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Zeuthen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 Baugesetzbuch über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle des Eintretens der in den §§ 39 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung gemäß § 44 Abs. 4 Baugesetzbuch wird hingewiesen.

Der Bebauungsplan Nr. 138 "Grundschule am Wald" einschließlich Begründung und die zusammenfassende Erklärung können gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches ab sofort im Amt für Bauen und Ortsentwicklung, Schillerstraße 57, 15738 Zeuthen während der Dienstzeiten eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Zeuthen, 10. November 2021
Herzberger
Bürgermeister