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03.05.2023

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung: Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 118-2 „Heinrich-Heine-Straße II“

Die Gemeindevertretung Zeuthen hat in ihrer Sitzung am 23.11.2021 mit Beschluss Nr. 058/21 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 118-2 „Heinrich-Heine-Straße II“ beschlossen. Die Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte im Amtsblatt Nr. 10 am 08. Dezember 2021

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 4/14, 4/15, 4/18, 4/40, 4/41, 250 teilweise aus der Gemarkung Zeuthen, Flur 7, die Fläche des Plangebiets beträgt ungefähr 0,56 ha. Das Plangebiet befindet sich an der Heinrich-Heine-Straße südwestlich angrenzend an die Anlage für altersgerechtes Wohnen „Seeresidenz“, zur Lage siehe die untenstehende Plandarstellung.

Das Aufstellungsverfahren wird unter Anwendung der Vorschriften des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer formalen Umweltprüfung durchgeführt. Die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor. Dessen ungeachtet werden die Umweltbelange mit einer dem Umweltbericht entsprechenden Untersuchungstiefe betrachtet.

Auf ihrer Sitzung am 18.04.2023 hat die Gemeindevertretung Zeuthen mit Beschluss Nr. 018/23 beschlossen, den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ausgelegt werden folgende Unterlagen:
  • Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 118-2 „Heinrich- Heine-Straße II“ mit textlichen Festsetzungen,
  • der Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 118-2 Heinrich-Heine-Straße II,
  • die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit den Anlagen Landschaftsplanerischer Fachbeitrag (mit Anlage Biotopkartierung), Artenschutzgutachten, Faunistische Erfassung sowie Regenwasserbeseitigungskonzept.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom
11.05.2023 bis 13.06.2023
im Amt für Ortsentwicklung/ Bauamt, Schillerstraße 1, 15738 Zeuthen während folgender Sprechzeiten:
  • Montag 9 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr
  • Dienstag 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
  • Mittwoch 9 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr
  • Donnerstag 9 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr
  • Freitag 9 – 12 Uhr

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen zusätzlich ab 11. Mai 2023 über die Internetseite der Gemeinde Zeuthen unter www.zeuthen.de veröffentlicht.

Während der Auslegungsfrist können zu den Planvorentwürfen von jedermann Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangabe eingeht, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Überprüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt: „Informationen der Gemeinde Zeuthen zur Datenerhebung und –verarbeitung gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Beteiligung im Rahmen der Bauleitplanung gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB)“ zu entnehmen, welcher Bestandteil der auszulegenden Unterlagen ist.