StartseiteAktuell / Alle Meldungen / Beschlüsse Sitzung der Gemeindevertretung der... 
12.01.2022

Beschlüsse Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Zeuthen vom 14.12.2021

Beschluss-Nr.: BV-077/2021: Vergabe Lieferung und Montage ActiveBoards

Die Gemeinde Zeuthen beschließt die Vergabe der Lieferung und Montage von ActiveBoards für die Musikbetonte Gesamtschule „Paul Dessau“ in Trägerschaft der Gemeinde Zeuthen wie folgt: Vergabe des Auftrages in Höhe von 33.872,16 € (brutto) an den Bieter 1: ZIB GmbH, Karl-Marx-Straße 114, 15745 Wildau.

Beschluss-Nr.: BV-066/2021: 2. Änderung zur Förderrichtlinie für gemeinnützige eingetragene Vereine in der Gemeinde Zeuthen

Die Gemeindevertretung Zeuthen beschließt die 2. Änderung zur Förderrichtlinie für gemeinnützige eingetragene Vereine in der Gemeinde Zeuthen vom 22.06.2011.

Beschluss-Nr.: BV-081/2021: Beschluss über außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für den Betrieb von 4 E-Ladesäulen

Die Gemeindevertretung Zeuthen beschließt die einmalige, außerplanmäßige Auszahlung i.H.v. 90.000 € mit Fördermitteln i.H.v. 72.000 € für das Haushaltsjahr 2021.
Die Gemeindevertretung Zeuthen beschließt die ergebnisbelastenden Folgekosten i.H.v. 1.800 €/ Jahr für die Jahre 2022-2032.

Beschluss-Nr.: BV-078/2021: Endbericht Fokusberatung Klimaschutz

Die Gemeindevertretung nimmt den Abschlussbericht der „Fokusberatung Klimaschutz“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen „M1“ und „M2“ des Abschlussberichts in Umsetzung zu bringen. Diese sind die Schaffung einer Stelle „Klimaschutzmanager/in (M1)“ sowie der Bau des Radwegs „Zweirichtungs-Geh-/Radweg Birkenallee (M2)“ gemäß Radverkehrskonzept. Für beide Maßnahmen sollen entsprechende Förderanträge gemäß Kommunalrichtlinie gestellt werden.

Beschluss-Nr.: BV-079/2021: Immobilienstrategie der Gemeinde Zeuthen

Die Gemeindevertretung Zeuthen beschließt:
  1. Die Verwaltung wird beauftragt eine Immobilienstrategie zu erarbeiten. Diese Strategie soll einen Überblick über die gemeindeeigenen Grundstücke beinhalten. Es ist darzustellen, welche Entwicklungsmöglichkeiten für diese Grundstücke für den Gemeinbedarf (Schule, Kita, öffentliche Räume/ Freizeitangebote für Jugendliche/Plätze, Verwaltung usw.), die Wohnungs- oder die Gewerbeentwicklung bestehen.
  2. Es ist anhand der möglichen öffentlichen Nutzungsstrategie gem. Ziff. 1 darzustellen, welche Grundstücke die Verwaltung für die Nutzung durch Private vorsieht.
  3. Für die Flächen nach Ziff. 2 ist darzustellen, ob ein Verkauf, eine Verpachtung oder eine dingliche Sicherung auf Zeit (Erbbaupacht) aus Sicht der Verwaltung angezeigt ist. Dabei ist eine Rangliste zu erstellen für die Grundstücke, für die am wenigsten ein kommunales Entwicklungspotential gem. Ziff. 1 besteht.
  4. Die finanziellen Auswirkungen der Möglichkeiten nach Ziff. 3 sind über einen Zeitraum von 10 Jahren darzustellen.
  5. Die Gemeindevertretung ist binnen der nächsten 6 Monate über die Ergebnisse zu informieren.