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Beschluss der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Zeuthen vom 05.10.2021

Beschluss-Nr.: BV-048/2021: 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Zeuthen für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.10.2021 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

In die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Zeuthen für das Haushaltsjahr 2021 mit ihren Anlagen kann jeder zu den öffentlichen Sprechzeiten in der Gemeinde Zeuthen (dienstags von 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr sowie donnerstags von 09:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr) im Rathaus Schillerstraße 1, Sekretariat des Bürgermeisters, Einsicht nehmen.